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Dr. Bücker
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Eine starke Marke verbessert die Marktposition. Diesen Erfolgsfaktor nutzen nicht nur Großunternehmen, sondern auch innovative Mittelständler, wenn sie sich durch eine eigene charakteristische und prägnante Kennzeichnung von ihren Mitbewerbern abheben wollen. Die Marke gibt dem Inhaber nach Anmeldung und Eintragung das ausschließliche Recht der Nutzung und das Recht, Dritte von dieser Nutzung auszuschließen. Daher ist eine entsprechende Markenstrategie für die erfolgreiche Darstellung einer Dienstleistung, einer Ware oder eines Unternehmens im Wettbewerb unabdingbar.
Wir möchten Ihnen über unsere Serviceeinheit Markenverwaltung, Markenmanagement als von Anfang an eine optimale Positionierung Ihrer Marke ermöglichen und darüber hinaus auch deren Stellung dauerhaft absichern. Dabei ist die Phase des vorab durchzuführenden Namefindings genauso wichtig, wie die Überprüfung der Eintragungsfähigkeit und Schutzfähigkeit des dann gefundenen Zeichens. Ist das Zeichen dann zur Eintragung gelangt, bedarf es einer ständigen Kontrolle der eigenen Benutzung (zur Vermeidung von Rechtsverlusten) und Überprüfung der etwaigen Verletzung durch Dritte, um einer Markenverwässerung und Irreführung des Verkehrs vorzubeugen.
Leistungsspektrum Im Rahmen einer erfolgreichen Markenstrategie bieten wir folgende anwaltliche Beratungs- und Vertretungsleistungen an:
- Namefinding, Markenstrategie und Markenrecherche
Wir helfen Ihnen, bei Bedarf über einen unserer erfahrenen Kooperationspartner, beim so genannte Namefinding Prozess. Die Suche nach den richtigen Worten, insbesondere nach einzigartigen Namen, erfordert bei aller notwendigen Kreativität vor allem Ausdauer und
Systematik. Demzufolge kommt dem Ineinandergreifen von Kreation, Recherche und Wirkungstests eine besonders wichtige Rolle zu, wenn es darum geht effiziente
Lösungen zu finden. Hierfür gibt es Spezialisten, die ihren Schwerpunkt auf das Namefinding konzentriert haben und Unternehmen beim Namefinding aktiv unterstützen. Von Anfang an sichern sie mit einer systematischen Vorgehensweise im Namefinding-Prozess professionelle Ergebnisse.
Wir helfen Ihnen gerne von Anfang an, die Richtige Strategie festzulegen, um die unter Ihrer Marke vertriebenen Produkte oder angebotenen Dienstleistungen optimal zu positionieren. Auch hier empfehlen wir nach Wunsch geeignete Kooperationspartner, die mit Ihnen eine langfristige Strategie entwickeln.
Im Rahmen der Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke bedarf es einer umfassenden Markenrecherche. Dies umfasst, je nach Wunsch so genannte Identitätsrecherchen, Wortähnlichkeitsrecherchen und die Kollisionsprüfung in den jeweiligen Markenregistern. Denn ein besonders wichtiger Aspekt bei neuen Markennamen
ist die Sondierung möglicher älterer Namensrechte. Wir sichern für Sie ab, dass bei der Vorstellung eines neuen Namens keine älteren Marken- oder Firmennamen berührt werden. Dies ist keineswegs einfach, denn bei weltweit über 25 Mio. registrierten Markennamen bilden Ähnlichkeiten mit bereits existierenden Marken eher die Regel als die Ausnahme.
Das Markenamt prüft im Rahmen einer Markenanmeldung nicht, ob die angemeldete Marke bereits als identische oder ähnliche Marke geschützt ist, also ob eine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Markenrechten besteht. Um eine Kollision mit bereits bestehenden älteren Markenrechten zu vermeiden, ist daher grundsätzlich die Durchführung einer Markenrecherche zu empfehlen. Wir übermitteln für Sie die relevanten Ergebnisse und werten diese im Rahmen eines Gutachtens sodann aus. Insbesondere bei der Recherche nach ähnlichen Bezeichnungen fallen die Markenrechercheergebnisse oftmals sehr umfangreich auf. Diese Ergebnisse müssen ausgewertet und die Verwechslungsgefahr zu den ermittelten Treffern bewertet werden. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu beachten, wie z.B. der Grad der Zeichenähnlichkeit und der Grad der Ähnlichkeit hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen. Hier ist grundsätzlich zu empfehlen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Auswertung oftmals kompliziert ausfällt.
- Markenanmeldung
Wir betreuen Sie im Anmelde- und Eintragungsverfahren (Deutschland und EU), bei der Verlängerung der Schutzdauer, bei Löschungsverfahren, bei Erinnerungsverfahren, bei Widerspruchsverfahren, bei Beschwerdeverfahren und Anträgen auf internationale Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (IR-Marke). Im Rahmen des Anmeldeverfahrens ist insbesondere die Klassifizierung der Marke nach der Nizzaer Klassifikation von besonderer Bedeutung. Hier können zu pauschale Oberbegriffe im Rahmen eines späteren Verletzungsprozesses zur Abweisung der gesamten Marke führen. Eine so genannten Geltungserhaltende Reduktion auf die Bereiche, die mit älteren Zeichen nicht verwechslungsfähig sind, ist dann nicht mehr möglich. Gerade hier können schon bei der Anmeldung grobe Fehler passieren, die später zum Verlust des gesamten Rechts führen können. Dies kann auch wirtschaftlich fatale Folgen haben, da eine Umbenennung der ursprünglichen unter der Marke gehandelten Produkte erheblichen Schaden verursachen kann. Der bis dahin aufgebaute Goodwill ist komplett vernichtet. Auch kann in diesem Zusammenhang schon von Interesse sein, auf wen die Marke angemeldet wird, da hier interessante rechtliche Konstruktionen, insbesondere im Lizenzvertragsbereich, spätere nachteilige Folgen verhindern können. Auch die weiteren Verfahren vor den Ämtern sollten nicht ohne anwaltlichen Beistand geführt werden, da hier schon kleiner Fehler fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
- Markenverletzung: Anspruchsdurchsetzung und Abwehr
Wir betreuen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, bei Abmahnungen und im Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes sowie in Klageverfahren. Die Anspruchsdurchsetzung Ihrer Rechte sollte fundamentale Bedeutung im Rahmen Ihrer Markenstrategie haben, da nur so einer Verwässerung Ihrer Marke vorgebeugt werden und Ihre Positionierung dauerhaft gesichert werden kann.
- Markenlizenzrecht
Gerade das Markenlizenzvertragsrecht bietet viele Möglichkeiten eine sinnvolle Markenstrategie aufzubauen. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung zum Kauf/Verkauf oder Nutzungsübertragung Ihrer Marken, Kennzeichen Unternehmensbezeichnungen oder Internetdomains. Die Marke ist ein Wirtschaftsgut. Sie sollte demgemäß auch sinnvoll eingesetzt werden.
- Beratung und Vertretung bei Erhalt einer Abmahnung
Sollten Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten haben beraten wir sie vollumfänglich bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sollten nicht ignoriert werden. Folge kann eine einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren mit hohen Kosten sein. Selbst für den Fall der Berechtigung der Abmahnung können Sie durch Einschaltung eines Rechtsanwalts erreichen, dass eine für Sie kostengünstigere außergerichtliche Einigung herbeiführt wird.
- Markenverwaltung, Markenüberwachung, Benutzungsüberwachung, Schutzverlängerung
Sind Ihre Marken erst einmal eingetragen, so muss Ihre Position verteidigt werden. Allein beim Deutschen Patent- und Markenamt werden monatlich mehrere tausend Marken neu angemeldet. Da das Deutsche Patent- und Markenamt (wie auch die meisten anderen Markenämter) keine älteren Rechte berücksichtigt, ist es ohne weiteres möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden.
Mit einer Markenüberwachung werden Neueintragungen und Neuanmeldungen von Marken in den betroffenen Markenregistern regelmäßig überwacht. Eine professionelle Markenüberwachung ist dabei essentiell und gibt dem Markeninhaber eine regelmäßige und klare Auskunft darüber, ob seine Rechte gewahrt oder verletzt werden. Die Überwachung bedeutet für den Markeninhaber die Sicherheit, auf identische oder ähnliche neu registrierte Marken hingewiesen zu werden. Ein rechtzeitiges Reagieren durch einen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt kann außerdem hohe Prozesskosten verhindern. Denn eine kollidierende Markeneintragung kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nur noch in einem erheblich kostenintensiveren Zivilgerichtsverfahren angegriffen werden. Mit einer professionellen Markenüberwachung beugt man zudem einer Verwässerung der eigenen Markenrechte vor.
Werden aufgrund einer fehlenden Markenüberwachung gleiche oder ähnliche Bezeichnungen als Marken oder Firmennamen eingetragen, führt dies nicht selten zu einer Verwässerung der eigenen Markenrechte. Werden z.B. im Markenregister mehrere zueinander verwechslungsfähige Marken eingetragen, kann dies zu einer Schwächung der Unterscheidungskraft der jeweiligen Marken führen, bis hin zum Verlust des Markenrechts. Je nach Bedeutung und Stellenwert der Marke kommt auch eine vertiefte Wettbewerbsbeobachtung wie Handelsregister- oder Domainnamenüberwachung in Betracht. Eine Markenüberwachung ist in den meisten Fällen mit verhältnismäßig niedrigen Kosten verbunden und kann bereits mit wenigen hundert Euro pro Jahr durchgeführt werden.
Zu beachten ist auch, dass eine Marke immer benutzt werden muss. Nur so können die Rechte an der Marke erhalten werden. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Marke entsprechend nutzen und Ihre Rechte somit umfassend wahren. Da die Benutzung in einem späteren Streitfall auch nachgewiesen werden muss, sollten Sie insbesondere Rechnungen, Warenproben, Werbematerialien, Umsatzdaten und sonstige Informationen dauerhaft aufbewahren.
Wir notieren und kontrollieren auch den Ablauf der Benutzungschonfrist, sowie der Verlängerungsfrist.
Ebenfalls erörtern wir mit Ihnen die Einteilung Ihres Markenbestandes (Stammmarken, Hauptmarken und Nebenmarken) und erörtern, inwieweit sich gegebenenfalls ausrangierte Marken noch sinnvoll nutzen lassen.
Ansprechpartner Für individuelle Rückfragen als auch für die Vereinbarung eines entsprechenden Beratungstermins steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt
Dr. Stephan Bücker unmittelbar als auch über sein Sekretariat Frau
Silke Veith zur Verfügung.
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